Nachweis von gärfähigen Hefen

Spezifische Unterscheidung von potenziell und obligat gärfähigen Hefen (Art.-Nr.: 00230011)

Alkoholische wie auch nicht-alkoholische Getränke werden spezifisch auf die Anwesenheit von gärfähigen Hefen untersucht. Es wird dabei eine Unterscheidung und Klassifizierung durchgeführt zwischen obligat gärfähigen Hefen (d. h. Hefen, die in jeder Konzentration und in jedem Produkt zu einer Produktschädigung führen können) und potenziell gärfähigen Hefen (d. h. Hefen, die unter bestimmten Bedingungen wie Konzentration, Zuckergehalt des Getränks, pH-Wert etc. zu einer Produktschädigung führen können). Zusätzlich wird grundsätzlich auch auf das Vorhandensein von Hefen allgemein untersucht.

Sie erhalten die Ergebnisse bereits am 3. Werktag nach Probeneingang.

Qualitativer oder quantitativer Nachweis?

Qualitativ

Wie erfolgt die Analyse?

Durch Anwendung der zuverlässigen VIT®-Gensondentechnologie.

Ihre Vorteile

  • Nachweis von Hefen
  • spezifischer Nachweis von obligat und potenziell gärfähigen Hefen
  • Nachweis nur von vitalen Hefen
  • kurze Nachweiszeit
  • höchste Spezifität
  • unterschiedlichste Untersuchungsmaterialien möglich

Welche Anforderungen bestehen an die einzuschickende Probe?

Produkt- oder Rohstoffproben

Probenart Minimum
Bier, Wein, Säfte & Softdrinks 100 ml
Saftkonzentrate 25 ml
Pulver 10 g
Wasserproben (z.B. Mineralwasser, Spülwasser etc.) 150 ml

Vorangereicherte Proben

Anreicherungsbouillon (10 ml) oder Agarplatte mit Kolonien: Dies führt zu einer Beschleunigung der Schnellanalytik (die Befunde werden dann schon für den 1. Werktag nach Probenerhalt erwartet).

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Abbildungen

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